Pascal Bruni
freut sich als Präsident des Vereins Zentrum Wattwil auf die Einkaufsnacht.
Die Diskussion um das Hallenbad Bütschwil geht in die nächste Runde.
Die Gemeinde Lütisburg prüft einen Austritt aus dem Zweckverband Hallenbad Bütschwil und hat den drei weiteren Verbandsgemeinden einen Vorschlag für einen vorzeitigen Austritt unterbreitet. Damit hat sich die Ausgangslage für das geplante Projekt «Sanierung mit Erweiterung» grundlegend verändert.
Bütschwil Da die Gemeinde Lütisburg einen Austritt aus dem Zweckverband Hallenbad Bütschwil prüft, hat der Verwaltungsrat des Zweckverbands entschieden, die für den 29. November vorgesehene Abstimmung sowie die geplanten Informationsveranstaltungen zu verschieben. Zunächst müssen die drei Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang und Neckertal die Austrittsanfrage prüfen und über das weitere Vorgehen befinden. Nach einer umfassenden Interessenabwägung hatte der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Ende Mai entschieden, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Variante «Sanierung mit Erweiterung» zur Abstimmung vorzulegen. Für den 29. November war eine Abstimmung über einen Ausführungskredit in Höhe von 23,23 Millionen Franken vorgesehen. Dafür hatte der Verwaltungsrat bereits Vorbereitungen getroffen, insbesondere für entsprechende Informationsveranstaltungen in den Zweckverbandsgemeinden.
Ohne Klarheit keine Abstimmung
Als Auftrag aus der Bürgerversammlung von Lütisburg vom 24. März arbeitet der Gemeinderat Lütisburg aktuell verschiedene Varianten über die weitere Zusammenarbeit im Zweckverband Hallenbad Bütschwil aus. Im Rahmen dieser Abklärungen hat der Gemeinderat Lütisburg Ende Juni den drei weiteren Verbandsgemeinden einen Vorschlag für einen möglichen vorzeitigen Austritt aus dem Zweckverband unterbreitet. Die drei angefragten Gemeinden müssen diesen Vorschlag nun prüfen. Für den Verwaltungsrat ergibt sich damit eine veränderte Ausgangslage. Ein möglicher Austritt Lütisburgs hätte Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Zweckverbandes und somit auch auf die Rahmenbedingungen des geplanten Sanierungs- und Erweiterungsprojekts. Solange diese Fragen nicht geklärt sind, kann sinnvollerweise nicht über das Projekt abgestimmt werden. «Wir bedauern, dass sich die Ausgangslage für das dringend sanierungsbedürftige Hallenbad erneut verändert hat und das Sanierungs- und Erweiterungsprojekt weiter verzögert wird. Gleichzeitig wäre es nicht verantwortungsvoll, jetzt weitere Steuergelder in die Vorbereitung einer Abstimmung zu investieren, solange zentrale Rahmenbedingungen ungeklärt sind. Deshalb braucht es zuerst Klarheit über den Verbleib der Gemeinde Lütisburg im Zweckverband», betont der Verwaltungspräsident Aron Gerber.
Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil hat die Anfrage der Gemeinde Lütisburg für einen vorzeitigen Austritt aus dem Zweckverband Hallenbad Bütschwil erhalten. Der Antrag und dessen Auswirkungen werden nun sorgfältig geprüft. Der Gemeinderat bedauert, dass sich die Gemeinde Lütisburg angesichts ihrer finanziellen Situation intensiv mit der Mitgliedschaft im Zweckverband auseinandersetzen muss. Gleichzeitig hätte ein Austritt Auswirkungen auf den Zweckverband und somit auch auf die Rahmenbedingungen für die Zukunft des Hallenbads. Entsprechend müssen die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Konsequenzen sorgfältig geprüft werden. Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil unterstützt deshalb den Entscheid des Verwaltungsrates des Zweckverbands, die vorgesehene Abstimmung über das Projekt «Sanierung mit Erweiterung» vorerst zu verschieben. Gleichzeitig ist für den Gemeinderat klar: Die neue Situation muss möglichst rasch geklärt werden, damit der Zweckverband und sein Verwaltungsrat wieder Planungssicherheit erhalten und die dringend notwendige Erneuerung des Hallenbads weiter vorantreiben können. «Der Verwaltungsrat hat in den vergangenen Monaten viel Arbeit in die Zukunft des Hallenbads investiert. Nun sind die Gemeinden in der Verantwortung, die offenen Fragen zu klären und möglichst rasch wieder für Planungssicherheit zu sorgen», hält der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil fest. Umso wichtiger sei es nun, dass die Gemeinde Lütisburg möglichst rasch Klarheit über den Verbleib im Zweckverband schaffe und die Zweckverbandsgemeinden anschliessend eine gemeinsame und tragfähige Lösung finden, um die Zukunft des Hallenbads Bütschwil zu sichern. Für den Gemeinderat bleibt das Ziel unverändert: Das Hallenbad Bütschwil soll als wichtige regionale Infrastruktur für Schulen, Vereine, Sport und Freizeit langfristig gesichert werden.
Weiteres Vorgehen in Abklärung
Die nächsten Schritte liegen nun bei den Gemeinderäten der betroffenen Verbandsgemeinden. Sie sind gefordert, die Austrittsanfrage und deren Auswirkungen sorgfältig zu prüfen. Sobald der Verbleib der Gemeinde Lütisburg im Zweckverband geklärt ist, wird der Verwaltungsrat über das weitere Vorgehen informieren. Aus heutiger Sicht ist eine Abstimmung über die Zukunft des Hallenbads frühestens ab Mitte 2027 realistisch.
pd
Bildlegende: Aussenansicht geplanter Erweiterungsbau Hallenbad Bütschwil
Lade Fotos..