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übernimmt neu das Präsidentenamt des Sportvereins Wildhaus - Alt St.Johann.
Der Kanton St.Gallen will für 112 Millionen Franken die Thur oberhalb, durch und unterhalb von Wattwil massiv verbreitern. Nun hat der Kanton St.Gallen bei der Gemeinde Wattwil um eine Baubewilligung für eine aufwendige und teure Baumverpflanzung ersucht.
Wattwil In den vergangenen Monaten wurde in einem Informationsblatt, das an alle Haushalte im Bereich der geplanten Thursanierung, durch den Kanton St.Gallen über Testverpfanzungen informiert. Im Rickenhof sollen drei Bäume als Experiment an ihren zukünftigen Standort umgesetzt werden. Der Verein IG Vernünftige Thursanierung Wattwil kritisiert diese Test-Baumverpflanzung. In der Begründung zu dem Versuch heisst es, gemäss dem technischen Bericht sollen die drei versuchsweise zu verpflanzenden Bäume über Jahre hinweg betreut, gewässert und gedüngt werden. Der Kanton erhofft sich daraus Erkenntnisse für die mögliche Rettung weiterer Bäume – doch ein Erfolg ist ungewiss. «Alte Bäume lassen sich nicht verpflanzen», so eine alte Volksweisheit. Die aufwendige Umsetzung mit Spezialbagger und Kränen sei nicht nur teuer für den St.Galler Steuerzahler, sondern auch ein massiver Eingriff in die Thurallee, schreibt der Verein IG Vernünftige Thursanierung Wattwil in einer Mitteilung. Dabei ist diese über die Schutzverordnung der Gemeinde eigentlich geschützt.
Die geplante Thursanierung Wattwil führt zur Fällung von 230 der insgesamt 450 wertvollen Alleebäume. Bei 70 weiteren wird sich zeigen, ob ihre Versetzung möglich ist. Lediglich 150 Gewächse können erhalten bleiben. «Die Testverpflanzung soll der Bevölkerung also vorgaukeln, dass eine Verpflanzung unproblematisch sei.», teilt der Verein mit. Dabei lasse die geplante Rekonstruktion die bekannte und beliebte Allee verschwinden, und mit ihr auch Lebensräume sowie Erholungsorte für Mensch und Tier. Es werde Generationen dauern, bis die Thur-allee im Toggenburg wieder prächtig gediehen ist.
Der neue Standort der drei Bäume zeigt, wo die Thur zukünftig verbreitert durchfliessen wird. Im Bereich Rickenhof wird das Gewässer von 46 auf 85 Meter verbreitert. Zwischen den drei zu verpflanzenden Testbäumen und der heutigen Thur wird auf dem bestehenden Wiesland eine Baumschule mit einer Fläche von 2300 Quadratmetern angelegt. Diese sowie die Sanierung benötigen enorme Flächen Landwirtschaftsland: Insgesamt werden in Wattwil über 62'000 Quadratmeter bestes Landwirtschaftsland zu Flussbett und Böschungen umgewandelt.
Die neue Baumschule ist für die Thursanierung nicht notwendig, denn Gewächse können bei privaten Baumschulen beschafft werden, so der Verein IG Vernünftige Thursanierung Wattwil. Es sei nicht Aufgabe des Kantons, auf Landwirtschafts- und Fruchtfolgeflächen eine solche bereitzustellen oder zu betreiben. Dass die Baumverpflanzung und die Baumschule im Rickenhof stattfinden, sei kein Zufall: Das heutige Wiesland ist Eigentum der Gemeinde Wattwil. «Die Bevölkerung hat sich jedoch nie dafür ausgesprochen, dass der Kanton auf gemeindeeigenem Landwirtschaftsland Baumschulen einrichtet», ist die Meinung der Kritiker. Als Interessengemeinsschaft bekenne man sich weiterhin zum Hochwasserschutz. Dieser müsse jedoch mit einer vernünftigen Erhöhung der Abflussmenge innerhalb der bestehenden Alleebäume umgesetzt werden. Auf die Steuergelder, die Gewächse, die privaten Anstösser und das Landwirtschaftsland sollte der Kanton als Bauherr grösstmögliche Rücksicht nehmen. Für Flurin Schmid, Präsident des Vereins IG Vernünftige Thursanierung Wattwil, sei auch die scheinbare Alternativlosigkeit zum geplanten Thursanierungsprojekt nicht nachvollziehbar. «Dies vor allem auch, wegen des breit organisierten Widerstands», so Schmid. pd/hem
Der Verein IG Vernünftige Thursanierung Wattwil ist Anfang 2025 aus einer Zusammenarbeit der bürgerlichen Toggenburger Kantonsräte mit der im Jahr 2018 gegründeten IG «Vernünftiger Hochwasserschutz an der Thur» hervorgegangen. Der Verein setzt sich für einen wirksamen und vernünftigen Hochwasserschutz an der Thur in Wattwil ein; insbesondere für den bestmöglichen Erhalt des Kulturlandes und der Baumallee sowie für den Schutz des Grundeigentums der Anstösser und für einen optimalen Einsatz der Steuergelder bei Bau und Unterhalt.
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