René Bürgin
gibt regelmässig Tipps und Ratschläge rund ums Hören & Verstehen.
Matthias Hüberli gibt Tipps rund um das Thema Recht.
In den letzten Jahren wurde die Rechtsstellung von LGBTQIA+-Personen in der Schweiz erheblich verbessert. Im Grundsatz wurden die Rechte an jene heterosexueller Paare angeglichen und vereinheitlicht. So wurde mit der Angleichung ein grosser Schritt im Sinne der Gleichbehandlung gemacht. Wissen Sie, welche Rechte Ihnen zustehen?
Seit dem 1. Juli 2022 dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare den Bund der Ehe eingehen. Die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ersetzt die eingetragene Partnerschaft. Mit der Ehe einher geht das Recht auf Adoption. Zudem steht einem lesbischen Ehepaar der Zugang zur Samenspende offen. Diese Rechte erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie verheiratet sind. Eingetragene Partner oder in Konkubinat lebende Paare profitieren von diesen Rechten weiterhin nicht. Wenn Sie von diesen Rechten profitieren wollen, ist eine Heirat unumgänglich. Falls Sie bisher in eingetragener Partnerschaft gelebt haben, können Sie diese unkompliziert in eine Ehe umwandeln lassen.
Erbrechtlich gesehen besteht kein Nachteil, wenn Sie weiterhin in eingetragener Partnerschaft leben möchöten. So hat ein Ehepartner beim Todesfall des Partners den gleichen Anspruch, wie in eingetragener Partnerschaft lebende Personen. Wir empfehlen dennoch bei jeder Art des Zusammenlebens die Aufsetzung eines Testaments oder eines Erbvertrages. So wird Ihr (Ehe-)Partner bei Ihrem Ablegen vermögensrechtlich abgesichert. Gerade beim Konkubinat geht der überlebende Partner ohne vertragliche Regelung leer aus.
Am 26. April 2025 findet in Lichtensteig die erste «Mini.Pride» statt. Hueberli Lawyers unterstützt den Anlass als Presenting Partner. Sind Sie Teil der Queer-Community oder wollten Sie schon immer mal eine Pride erleben? Dann geniessen Sie einen Tag mit viel Lebensfreude im historischen Städtchen. Weitere Infos unter www.minipride.ch
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