Peter Sauber
eine Legende des Schweizer und internationalen Motorsports zu Gast auf dem Hemberg.
Haben Sie Fragen zu Recht und Gesetz: Matthias Hüberli beantwortet sie gerne.
Einkäufe im Ausland sind beliebt. Aber es ist Vorsicht geboten: Es gilt neu eine Wertfreigrenze von CHF 150.- pro Person. Die Wertfreigrenze erhöht sich, wenn Sie bspw. als Familie zurückreisen. Wenn der Warenwert unter 150 Franken liegt, können Sie die Ware ohne Bedenken in die Schweiz bringen. Lediglich die Freimengen (bspw. bei Alkohol, Tabak und Fleisch) sind zu beachten. Was passiert, wenn der Warenwert die 150 Franken pro Person übersteigt? Erst mal keine Panik: Die Einfuhr ist dennoch möglich. Sie müssen jedoch die Mehrwertsteuer auf den kompletten Warenwert bezahlen. Bei Überschreiten der Freimengen ist zudem eine Zollgebühr geschuldet auf die Waren, welche die Maximalmenge überschreiten. Die Anmeldung der gekauften Ware können Sie ganz einfach über die QuickZoll App des Bundes vornehmen. Pluspunkt: Auch die Freimengen werden berücksichtigt. Anschliessend können Sie die Mehrwertsteuer sowie eine allfällige Zollgebühr in der App bezahlen. Sie erhalten anschliessend eine Quittung, welche Sie bei der Einfuhr der Waren an der Grenze vorweisen können. Alternativ können Sie die Ware direkt am Zoll vor Ort anmelden und die Mehrwertsteuer sowie die Zollgebühr bezahlen. Einmal ist keinmal? Wenn Sie Waren mit einem höheren Wert ohne Anmeldung in die Schweiz einführen, können hohe Bussen drohen. Gleiches gilt bei der Überschreitung der Freimengen. Zusätzlich können gesetzliche Verstösse gegen das Mehrwertsteuer- oder Zollgesetz drohen. Achten Sie daher darauf, dass Sie bei Einkäufen im Ausland die Wertfreigrenze und die Freimengen nicht überschreiten. Ansonsten ist das Deklarieren der Ware über die App empfohlen. Die zu entrichtende Mehrwertsteuer oder Zollgebühr ist in jedem Fall angenehmer als die drohenden Folgen bei einem Verstoss.
Matthias Hüberli
M.A. HSG Rechtsanwalt und Notar
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