Die Zwillinge
die preisgekönten Comedians kommen nach Eschenbach und berichten, was sie mit dem Dorf…
Die Ausgangslage ist gut belegt: Ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten ist in der Schweiz gefährdet oder bereits ausgestorben, die Hälfte der Lebensräume für Tiere und Pflanzen ist bedroht. In der Präambel der Bundesverfassung der Schweiz kommt die "Verantwortung gegenüber der Schöpfung" noch vor Artikel 1, sogleich nach «Gott dem Allmächtigen» und dem «Schweizervolk und den Kantonen». Diese Verantwortung nehmen wir gegenwärtig nicht wahr. Wir schauen zu, wie Tier- und Pflanzenarten verschwinden und ihre Lebensräume weiter dezimiert, versiegelt und zerstört werden. Die Schöpfung hat definitiv mehr Schutz verdient, und es würde uns als Schweizern und Schweizerinnen gut anstehen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Der neue Verfassungsartikel zum Schutz der Biodiversität, über den wir am 22. September abstimmen, ist äusserst moderat: Bund und Kantone sollen neu dafür sorgen, dass die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente zur Verfügung stehen. Schutzobjekte von gesamtschweizerischer Bedeutung sowie von kantonaler Bedeutung identifiziert und bezeichnet werden. Der Schutz dieser Objekte ist nicht einmal absolut vorgesehen und er verhindert weder Energieprojekte von nationaler Bedeutung noch landwirtschaftliche Nutzung. Dies geht hervor aus Absatz 3 des Artikels: "Für erhebliche Eingriffe in Schutzobjekte des Bundes müssen überwiegende Interessen von gesamtschweizerischer Bedeutung vorliegen, für erhebliche Eingriffe in kantonale Schutzobjekte überwiegende Interessen von kantonaler oder gesamtschweizerischer Bedeutung." Es gibt keine Flächenziele, und es gibt da beim besten Willen nichts, was man als «extrem» bezeichnen könnte. Lesen Sie bitte selbst und lassen Sie sich nichts vormachen über das was drin steht oder nicht drin steht im Artikel über den wir abstimmen werden am 22. September.
Michel Haller, Präsident Grüne Toggenburg, Lichtensteig
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