Hans Jörg Fehle
erzählt, weshalb der Tod aus der Gesellschaft verdrängt wird.
Christoph Blocher
Während die Schweizer Unterhändler in Brüssel einen neuen Rahmenvertrag verhandeln, trat SP-Bundesrat Beat Jans mit einem Gastartikel in der «NZZ» an die Öffentlichkeit. Der Titel lautete: «Warum wir die Bilateralen III brauchen».
Schon der Begriff «Bilaterale III» ist eine grobe Unwahrheit, eine bewusste Täuschung der Schweizer Bevölkerung. In der Meinung, das Wort «bilateral» – zweiseitig – töne gut, hat eine Werbeagentur das neue Rahmenabkommen flugs in «Bilaterale III» umbenannt. Wohlwissend, dass es gerade nicht um einen zweiseitigen Vertrag geht. Vielmehr würde mit dem neuen Abkommen die EU anstelle von Volk und Ständen zum Gesetzgeber in der Schweiz. Und obendrein erhält der EU-Gerichtshof – also das Gericht der Gegenpartei – im Streitfall die letzte Entscheidungsgewalt. Sowohl der Bundesrat wie die EU haben bislang ganz deutlich und wirklichkeitsgetreu festgehalten: Das jetzt verhandelte Vertragswerk ist keineswegs die Fortsetzung des «bilateralen» Weges, sondern neu eine institutionelle Anbindung in allen Bereichen, die den Binnenmarkt betreffen.
Bundesrat Beat Jans schwindelt weiter, die Schweiz werde mit dieser EU-Anbindung «souveräner und handlungsfähiger». In Wahrheit bekommt die EU das Recht, im Falle von schweizerischem Widerstand gegen die Rechtsübernahme «Ausgleichsmassnahmen», sprich: Strafmassnahmen, zu treffen. Das Schweizer Volk kann zwar noch abstimmen, aber immer mit der Drohung, dass die EU zu Sanktionen greifen darf, wenn das Resultat anders herauskommt, als es Brüssel wünscht. Die Behauptung, das mache die Schweiz souveräner und handlungsfähiger, ist bösartig. Und ich frage mich: Wie viel Unwahrheit erträgt eigentlich eine Regierung?
E gfreuti Wuche
Christoph Blocher
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